7.4. Den übrigen Verfahrensbeteiligten 1 und 2 (Drittansprecherinnen) [B._____; D._____ AG] wird keine Parteientschädigung zugesprochen. 8. Die Verfahrenskosten bestehen aus: Anklagegebühr Fr. 5'200.00 Gerichtsgebühr (Fr. 17'000.00, davon 2/5) Fr. 6'800.00 andere Auslagen (Fr. 321.80, davon 2/5) Fr. 128.40 Total Fr. 12'128.40 Dem Beschuldigten werden die Verfahrenskosten auferlegt, somit insgesamt Fr. 12'128.40.