Der Beschuldigte wird verpflichtet, den Zivil- und Strafklägerinnen 3 und 4 [G._____ AG; G._____ GmbH] als Schadenersatz einen Betrag von Fr. 898'658.00 zzgl. Zins zu 5% seit 25.10.2018 zu bezahlen. 7. 7.1. Der Zivil- und Strafklägerin 1 [C._____ AG] wird keine Parteientschädigung zugesprochen. 7.2. Der Zivil- und Strafklägerin 2 [F._____ AG] wird keine Parteientschädigung zugesprochen. 7.3. Den Zivil- und Strafklägerinnen 3 und 4 [G._____ AG; G._____ GmbH] wird keine Parteientschädigung zugesprochen.