8. [in Rechtskraft erwachsen] 8.1. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin A._____ AG als Schadenersatz einen Betrag von Fr. 99'900.00 zu bezahlen. 8.2. Es wird davon Vormerk genommen, dass sich der Beschuldigte gemäss Vereinbarung vom 1. Juni 2022 dazu verpflichtet hat, der K._____ AG als Schadenersatz einen Betrag von Fr. 900'000.00 zu bezahlen. - 36 - 8.3. Es wird davon Vormerk genommen, dass sich der Beschuldigte gemäss Vereinbarung vom 2./13. Juni 2022 dazu verpflichtet hat, der J._____ AG als Schadenersatz einen Betrag von Fr. 142'490.00 zu bezahlen.