Die Staatsanwaltschaft wird – soweit für die Deckung der Verfahrenskosten nötig – mit der Verwertung beauftragt. Der Nettoerlös ist der Obergerichtskasse zu überweisen. Soweit diese beschlagnahmten Vermögenswerte nicht zur Deckung der Verfahrenskosten benötigt werden, wird die Beschlagnahme bzw. Grundbuchsperre bis zur Vollstreckungssicherung der Ersatzforderung aufrechterhalten. 7.4. Es wird festgestellt, dass folgende Liegenschaften ungeachtet der anderslautenden Grundbucheinträge wirtschaftlich dem Beschuldigten gehören: