6.3. In dem Umfange, in dem die Zivilansprüche durch die Ersatzforderung gedeckt werden, steht den Privatklägerinnen A._____ AG, J._____ AG und K._____ AG kein direktes Forderungsrecht gegenüber dem Beschuldigten zu. 7. 7.1. [in Rechtskraft erwachsen] Die Beschlagnahme über das Bankkonto C._____ CH aaa wird aufgehoben und der darauf befindliche Saldo an D._____, [Adresse], freigegeben. Fr. 50'000.00 (Depotkonto, beschlagnahmtes Bargeld aus F._____ Tresorfach Nr. bbb) werden an D._____, [Adresse], freigegeben. 7.2. Die Beschlagnahme über die folgenden gebundenen Vermögenswerte wird aufgehoben: