2. [in Rechtskraft erwachsen] Das Verfahren wird hinsichtlich des Vorwurfs der mehrfachen Fälschung von Ausweisen gemäss Art. 252 StGB (Anklageziffer 2.5.1 bis 2.5.3) infolge Verjährung eingestellt. 3. [in Rechtskraft erwachsen] Der Beschuldigte wird vom Vorwurf der mehrfachen Urkundenfälschung gemäss Art. 251 Ziff. 1 StGB (Anklageziffer 2.3.1) freigesprochen.