Selbst wenn das vor Obergericht behandelte Thema umfangreich war, erscheint der für das Plädoyer veranschlagte Aufwand von insgesamt 23 Stunden überhöht. Für das 29 Seiten umfassende Plädoyer (vorgängige Eingabe vom 5. Dezember 2023 ans Obergericht) erscheinen 16 Stunden angemessen. Entsprechend ist die Kostennote um 7 Stunden zu kürzen. Nicht zu entschädigen sind sodann anwaltliche Kürzestaufwände wie die Kenntnisnahme der Vorladung des Obergerichts am 25. Juli 2023 und 11. Dezember 2023 (je 0.1 Stunden) und die kurzen Verfügungen vom 22. Februar 2023 (0.1 Stunden) und vom 21. Februar 2024 (0.1 Stunden). - 31 -