Verfahrensbeteiligten N._____ AG und M._____ haben die Berufung zurückgezogen, womit sie ebenfalls als unterliegend gelten. Sie haben ihre Berufung jedoch zu einem frühen Zeitpunkt des Berufungsverfahrens (Eingabe vom 12. Dezember 2022) zurückgezogen. Auf die Berufung des Mitbeschuldigten O._____ kann in diesem Verfahren nicht eingetreten werden, womit auch dieser als unterliegend gilt, wobei sein Antrag jedoch keine zusätzlichen Kosten verursacht hat. Unter diesen Umständen rechtfertigt es sich, dem Beschuldigten die auf ihn im Verhältnis zum ebenfalls Beschuldigten O._____ anteilsmässig entfallenden (vgl. Art.