Der Beschuldigte erwirkt einen für ihn insofern günstigeren Entscheid, als die «E._____ Kapitalversicherung (gebundene Vorsorge Police Nr. ddd)», die «E._____ Kapitalversicherung (gebundene Vorsorge Police Nr. ccc)» sowie das «Bankkonto G._____ CH xxx Sparen 3» freizugeben sind. Im Übrigen ist seine Berufung abzuweisen. Insgesamt wird der vorinstanzliche Entscheid damit nur unwesentlich abgeändert. Die ehemaligen - 30 -