7.5. Nicht einzugehen ist auf das Ersuchen des Beschuldigten, es sei ihm zu erlauben oder es sei mittels Vorgaben des Gerichts ein professioneller Makler für die Verwertung der Liegenschaften «S._____» und «U._____» einzusetzen. Soweit die Liegenschaften überhaupt zur Deckung der Verfahrenskosten verwertet werden müssen, erfolgt deren Verwertung durch die Staatsanwaltschaft (siehe Weisung der Oberstaatsanwaltschaft vom 1. September 2017, Ziff. 4.2). Mithin ist es auch Sache der Oberstaatsanwaltschaft, in welcher Form die amtliche Verwertung erfolgen wird.