7.3. Der Beschuldigte macht mit Berufung geltend, die «E._____ Kapitalversicherung (gebundene Vorsorge Police Nr. ddd)» könne nur bei Ablösung der Hypothekarkredite verwendet werden und zudem handle es sich um die Altersvorsorge des Beschuldigten, weshalb sie nicht beschlagnahmt und verwertet werden könne (vorgängige Plädoyernotizen, Eingabe vom 5. Dezember 2023, S. 28). - 28 -