Darüber hinaus hätte der Beschuldigte, welcher sich zu diesem Zeitpunkt in recht günstigen finanziellen Verhältnissen befunden hat, seinen Eltern im Falle eines Engpasses ohne Weiteres finanziell unter die Arme greifen können. Je leichter es aber für den Beschuldigten gefallen wäre, von der strafbaren Handlung Abstand zu nehmen, desto schwerer wiegt die Entscheidung dagegen (siehe dazu die obigen Erwägungen bei der Freiheitsstrafe).