ist neutral zu werten. Verschuldenserhöhend wirkt sich hingegen das sehr hohe Mass an Entscheidungsfreiheit aus, über das der Beschuldigte im Zeitpunkt der Tatbegehung verfügte. So kann zumindest in Anbetracht der verheimlichten Bargelder in den Tresorschliessfächern nicht von einer akuten finanziellen Notlage seiner Eltern die Rede sein. Darüber hinaus hätte der Beschuldigte, welcher sich zu diesem Zeitpunkt in recht günstigen finanziellen Verhältnissen befunden hat, seinen Eltern im Falle eines Engpasses ohne Weiteres finanziell unter die Arme greifen können.