Der Beschuldigte hat als Bevollmächtigter im Auftrag seiner Eltern in der Anmeldung für Ergänzungsleistungen für seinen Vater Bargeld im Betrag von insgesamt Fr. 150'000.00 sowie ein Darlehen im Umfang von Fr. 50'000.00, welches seine Mutter ihm gewährt hat, verschwiegen. Dadurch wurden dem Vater des Beschuldigten im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 30. November 2020 gesamthaft Fr. 5'940.00 zu viel an Ergänzungsleistungen ausbezahlt. Dieser Betrag ist nicht zu bagatellisieren, es handelt sich angesichts der vom Betrugstatbestand erfassten Deliktssummen aber um einen vergleichsweise noch leichten Taterfolg.