Der Beschuldigte hat gemeinsam mit dem Mitbeschuldigten O._____ die Einziehung von insgesamt Fr. 2'182'196.07 vereitelt, indem er 72 Überweisungen der im Rahmen des gewerbsmässigen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage erlangten Gelder auf das PostFinance-Konto des Mitbeschuldigten O._____ vorgenommen hat, welcher wiederum das Geld in Tranchen bar abhob und dem Beschuldigten bei persönlichen Treffen – zumindest teilweise wohl unter Abzug eines Teils – übergab. Mithin hat er in diesem Umfang die Vermögensinteressen der durch die Vortat geschädigten Personen verletzt.