Dasselbe gilt sodann auch für die qualifizierte Geldwäscherei, da dafür neu auch «nur» noch eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe in Frage kommt. Ferner erweist sich das neue Recht auch in Bezug auf die Delikte, für welche eine Geldstrafe auszusprechen ist (siehe nachfolgend) als milder, da die Geldstrafe dadurch auf 180 Tagessätze beschränkt wird. - 19 -