Die Verurteilung wegen Steuerbetrugs geht damit weiter als eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung, weshalb schon aus diesem Grund die Verurteilung wegen Steuerbetrugs weiterhin Bestand haben muss. Zudem wurde das laufende Verfahren betreffend den mehrfachen Steuerbetrug in den Verfügungen der Finanz- und Kirchendirektion Basel- Landschaft, in welchen der Beschuldigte wegen Steuerhinterziehung zu Bussen verurteilt wurde (Beilagen 1 und 2 zur Eingabe vom 5. Dezember 2023), strafmindernd berücksichtigt. Dass dies in den Verfahren im Kanton Aargau (Beilagen 3 und 4 zur Eingabe vom 5. Dezember 2023) nicht - 18 -