5. Der Beschuldigte hat mit Eingabe vom 5. Dezember 2023 (vorgängig eingereichte Plädoyernotizen, S. 12 f.) den neuen Antrag gestellt, dass auch betreffend die Vorwürfe des mehrfachen Steuerbetrugs ein Freispruch zu erfolgen habe, da er inzwischen von den Steuerbehörden der Kantone Basel-Landschaft und Aargau rechtskräftig zu Strafsteuern verurteilt worden sei und der Grundsatz «ne bis in idem» verbiete, dass er für die Steuerdelikte noch einmal bestraft werde.