Diese Vermögenswerte verschwieg der Beschuldigte bei der Anmeldung der Ergänzungsleistungen vom 24. Januar 2020. Da die Bankschliessfächer auch nicht in den entsprechenden Steuererklärungen deklariert wurden, war es dem zuständigen Sachbearbeiter der SVA nicht möglich, die Falschangaben zu erkennen. Weiter gewährte ihm seine Mutter bei zwei Gelegenheiten ein Darlehen im Umfang von Fr. 50'000.00, welches gemäss Darlehensvertrag vom Dezember 2017 ab 2018 jeweils in einer monatlichen Rate von Fr. 2'000.00 zur Rückzahlung fällig war. Die Gewährung des Darlehens verschwieg der Beschuldigte bei der Anmeldung für Ergänzungsleistungen am 24. Januar 2020 ebenfalls.