4.3. In tatsächlicher Hinsicht ist unbestritten und erstellt, dass der Beschuldigte, als Bevollmächtigter für seine Eltern, am 24. Januar 2020 bei der SVA Aargau einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen für seinen dementen Vater angemeldet hat. Dabei hat er ein Vermögen von Fr. 41'289.00 angegeben. Der Beschuldigte hatte lange davor fast sämtliche Konten seiner Eltern saldiert und die Gelder in der Höhe von Fr. 150'000.00 (Stand 22. September 2020) bar abgehoben und in zwei Tresorschliessfächern deponiert. Diese Vermögenswerte verschwieg der Beschuldigte bei der Anmeldung der Ergänzungsleistungen vom 24. Januar 2020.