Weiter soll er die Buchhaltung verfälscht haben, indem er die in Anhang I zur Anklage aufgelisteten Zahlungen an den Mitbeschuldigten O._____ wahrheitswidrig (grösstenteils) mit «Warenaufwand» verbucht und zudem keine Rechnungsbelege in die Buchhaltung aufgenommen habe. Zudem habe er den Monatsauszug teilweise verschwinden lassen oder habe diesem gewisse Seiten entnommen. Den Tagesauszug habe er teilweise unvollständig, verfälscht oder gar nicht abgelegt.