Die Taten dienten dem Beschuldigten dazu, sein legales Erwerbseinkommen (vgl. die Tabelle mit dem jährlichen Nettolohn in der Anklageziffer 2.4.3) aufzubessern, um neben den Kosten der normalen Lebenshaltung zusätzlich Investitionen in verschiedene Immobilien (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 11) und einen offenbar ausschweifenden Lebensstil mit Partys, Frauen und Ferien zu finanzieren (vgl. Fotos und Chatverläufe in BO 1.3.2; Protokoll Berufungsverhandlung, S. 17). Dass es sich dabei nicht um Lebenshaltungskosten im engeren Sinn handelte, kommt dabei keine entscheidende Bedeutung zu.