Mithin ist erwiesen, dass die deliktischen Einnahmen des Beschuldigten zu einer wesentlichen Verbesserung seiner finanziellen Situation beigetragen haben. Die Taten dienten dem Beschuldigten dazu, sein legales Erwerbseinkommen (vgl. die Tabelle mit dem jährlichen Nettolohn in der Anklageziffer 2.4.3) aufzubessern, um neben den Kosten der normalen Lebenshaltung zusätzlich Investitionen in verschiedene Immobilien (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 11) und einen offenbar ausschweifenden Lebensstil mit Partys, Frauen und Ferien zu finanzieren (vgl. Fotos und Chatverläufe in BO 1.3.2; Protokoll Berufungsverhandlung, S. 17).