Für die Qualifikation der Gewerbsmässigkeit sind die Anklageziffern 2.1.1, 2.1.2, 2.1.3 sowie 2.3.1 und 2.3.2 gemeinsam zu betrachten. Die Anklage listet in den Ziffern 2.1.1, 2.1.2, 2.1.3 sowie 2.3.1 und 2.3.2 die vorgeworfenen unrechtmässigen Transaktionen bzw. Direktzahlungen des Beschuldigten ab den jeweiligen Firmenkonten zu seinen Gunsten (und - 10 -