Gegenstand Pornografie, Widerhandlungen gegen das AIG -2- Das Obergericht entnimmt den Akten und zieht in Erwägung: 1. Der amtliche Verteidiger hat mit Eingabe vom 7. Februar 2022 «vorsorglich» die Berufung gegen das Urteil des Präsidenten des Bezirksgerichts Laufenburg vom 20. September 2021 erklärt. Der amtliche Verteidiger hat mitgeteilt, dass es nicht möglich gewesen sei, mit dem Klienten, der vor Vorinstanz dispensiert worden war, eine Instruktion durchzuführen. Der Beschuldigte habe nicht erreicht werden können. Auch E-Mails seien unbeantwortet geblieben.