Urteil des Bundesgerichts 6B_56/2017 vom 19. April 2017 E. 3.1 mit Hinweisen). Der Beschuldigte hat die sexuellen Übergriffe teilweise vor und teilweise nach dem 12. Altersjahr von A._____ begangen (Art. 101 Abs. 2 StGB i.V.m. Art. 101 Abs. 1 lit. e StGB). Bei unverjährbaren Straftaten (Art. 101 Abs. 1 - 22 -