Die Untätigkeit von knapp 12 Monaten zwischen den letzten Einvernahmen und der Anklageerhebung erscheint nicht mehr angemessen, zumal der Vorwurf gegen den Beschuldigten erheblich war. Im Weiteren ist festzuhalten, dass nach der letzten im September 2016 erfolgten polizeilichen Einvernahme in den Jahren 2017 und 2018 gerade noch drei weitere Einvernahmen stattfanden. Selbst ein zeitweiser, personeller Engpass vermag eine solche Verfahrensverzögerung nicht zu erklären. Zudem ist nicht ersichtlich, dass die Staatsanwaltschaft um zusätzliche Ressourcen ersucht hätte oder eine Abtretung an die Oberstaatsanwaltschaft geprüft worden wäre.