werde man sie informieren (UA act. 321). Eine Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft mit dem Opfer erfolgte schliesslich am 14. Dezember 2017 (UA act. 157-192). Der Verfahrensabschluss wurde den Parteien am 5. Juli 2018 mitgeteilt (UA act. 327); am 20. November 2018 wurde C._____ durch die Staatsanwaltschaft einvernommen (UA act. 223 ff.). Bis zur Anklageerhebung am 11. November 2019 erfolgten keine Verfahrenshandlungen mehr. Es ist festzustellen, dass das Verfahren damit während Monaten stillstand, obwohl die Untersuchung abgeschlossen war.