Das Strafverfahren gegen den Beschuldigten wurde am 15. August 2016 mit Erlass des Festnahmebefehls eröffnet (UA act. 8; eine formelle Eröffnungsverfügung befindet sich nicht in den Akten). Vom 7. August 2016 bis 13. September 2016 fanden diverse polizeiliche Einvernahmen mit den relevanten Personen statt und es wurden weitere Beweismittel erhoben. Auf Anfrage der Vertreterin der Privatklägerin vom 17. Januar 2017 nach dem Verfahrensstand (UA act. 320) wurde dieser mit Schreiben der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft derzeit nicht über genügend personelle Ressourcen verfüge. Sobald diese wieder verfügbar seien, was frühestens gegen Mitte Jahr der Fall sein dürfte,