Zugunsten des Beschuldigten ist von mindestens fünf weiteren Vorfällen mit erheblicher Intensität auszugehen. Im Rahmen der Asperation ist wiederum zu beachten, dass die einzelnen Schändungen in einem Zusammenhang stehen, als sie sich jeweils gegen A._____ richteten und jeweils auf ähnliche Art und Weise begangen worden sind. Es liegt jedoch keine natürliche Handlungseinheit vor; vielmehr hat der Beschuldigte den Vorsatz während des Tatzeitraums immer wieder von Neuem gefasst. Angemessen erscheint eine Erhöhung um 2 Jahre auf 11 Jahre. 3.4.2.3. Bezüglich der sexuellen Handlungen mit einem Kind ergibt sich Folgendes: