Betreffend die Schändungen ist bei einer Einzelbetrachtung von einem nicht mehr leichten bis mittelschweren Verschulden und dafür angemessenen Einzelstrafen von 15 Monaten bis 2 Jahren – jeweils abhängig von der Art und Intensität der sexuellen Handlungen – auszugehen. Die schwerwiegendste Schändung stellt das Manipulieren des Penis dar. Die exakte Anzahl der Übergriffe lässt sich nicht eruieren. Zugunsten des Beschuldigten ist von mindestens fünf weiteren Vorfällen mit erheblicher Intensität auszugehen.