Leicht verschuldenserhöhend wirkt sich die Art und Weise bzw. die Verwerflichkeit der Tatbegehung aus, die über die blosse Erfüllung des Tatbestands hinausgegangen ist und eine nicht unerhebliche kriminelle Energie des Beschuldigten offenbart. Die sexuellen Handlungen können nicht als spontaner Impuls abgetan werden; vielmehr strebte der Beschuldigte diese Situation systematisch an und wählte gezielt einen Augenblick, als er alleine mit A._____ zu Hause war resp. deren Mutter arbeitete. Was im Übrigen die Beweggründe des Beschuldigten und das hohe Mass an Entscheidungsfreiheit betrifft, kann auf die bereits im Rahmen der Einsatzstrafe erfolgte Begründung verwiesen werden.