Der Beschuldigte hat während den gemeinsamen Ferien im Tessin sein Glied hervorgeholt, die Hand von A._____ daraufgelegt und sie angewiesen, es mit Auf- und Abwärtsbewegungen zu manipulieren. A._____ war zum Tatzeitpunkt sieben Jahre jung. Etwa ein halbes Jahr später begannen die Vorfälle vor dem Computer. Sie hat sich Ferienfotos angesehen, wobei der Beschuldigte seine Hand auf ihrem nackten Gesäss hatte und dieses streichelte, während er sich mit der anderen Hand selbst befriedigte.