Zwischen Herbst 2009 und Februar 2016 erfolgten zahlreiche weitere sexuelle Nötigungshandlungen an und mit der damals 8 bis 14 ½-jährigen A._____. Die genaue Anzahl der Übergriffe lässt sich aufgrund des mehrjährigen Tatzeitraums nicht exakt eruieren. Zugunsten des Beschuldigten ist es zu einem halben Dutzend Handlungen mit Oralverkehr und zu mindestens fünf weiteren Vorfällen analer Penetrationen gekommen. Diese Handlungen zählen zu den schwersten Formen der sexuellen Nötigung.