sexuellen Nötigungen und die sexuellen Handlungen mit einem Kind keine Geldstrafe mehr möglich, weshalb für alle Straftaten eine Freiheitsstrafe auszusprechen ist. 3.4. 3.4.1. Die Einsatzstrafe ist für die schwerste Straftat festzusetzen. Es handelt sich dabei um die sexuelle Nötigung, anlässlich welcher der Beschuldigte die damals 10 bis 11-jährige A._____ anal penetrierte. Der Tatbestand der sexuellen Nötigung nach Art. 189 Abs. 1 StGB sieht eine Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren oder eine Geldstrafe vor. Das Gericht - 15 -