Am 1. Januar 2018 ist das teilrevidierte Sanktionenrecht in Kraft getreten. Wie zu zeigen sein wird, zeitigt es auf die auszusprechende Strafe jedoch keine konkrete Auswirkung, es erweist sich folglich nicht als milder («lex mitior», Art. 2 Abs. 2 StGB). Entsprechend findet das im Zeitpunkt der Taten geltende Recht Anwendung (Art. 2 Abs. 2 StGB).