__ bezüglich der sexuellen Handlungen urteilsfähig war – durch das Streicheln des Gesässes, die Manipulationen am Penis und den Oral- und Analverkehr in Form der Tatbestandsvariante des Unter-psychischen-Druck-Setzens erfüllt ist (vorinstanzliches Urteil E. C. 4.2 ff.). Der Beschuldigte hat seine Vertrauens- und Autoritätsposition sowie das emotionale Abhängigkeitsverhältnis gezielt ausgenutzt. Er hat den teilweise ausdrücklich geäusserten Willen von A._____ missachtet und einzelne Versuche, sich den sexuellen Übergriffen zu entziehen, unterbunden.