__ nachvollziehbar, dass ihr die genaue zeitliche Einordnung der Ereignisse Schwierigkeiten bereitete. Mithin kann und darf nicht erwartet werden, dass sie sich jeweils an das Datum sämtlicher Übergriffe und deren exakte Anzahl erinnert (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_228/2015 vom 25. August 2015 E. 1.3). Nach der Rechtsprechung wird dem Anklagegrundsatz bei gehäuften und regelmässigen Delikten Genüge getan, wenn die Handlungen in zeitlicher und örtlicher Hinsicht approximativ umschrieben werden; insbesondere kann nicht erwartet werden, dass über jeden einzelnen Vorfall Buch geführt wird (Urteile des Bundesgerichts 6B_959/2022 vom 7. August 2023 E. 2.1;