Wenn der Beschuldigte sodann vorbringt, die Anzahl der von A._____ genannten Übergriffe sei unrealistisch hoch und deshalb unglaubhaft (Berufungsbegründung, S. 6), vergisst er, dass die Übergriffe jahrelang, nämlich von Herbst 2008 bis Februar 2016 dauerten und regelmässig stattfanden. Angesichts dessen erscheint die von A._____ genannte Anzahl als eher tief. Die Angabe ist denn auch mehr als Anhaltspunkt denn als exakte Angabe zu verstehen. Auch dass sie teilweise nur noch wenig Details zu den einzelnen Handlungen schildern konnte, spricht entgegen der Ansicht des Beschuldigten (Berufungsbegründung, S. 6) nicht gegen, sondern vielmehr für ihre Glaubhaftigkeit (siehe dazu oben). Es wurde