So hat sie schlüssig ausgesagt, dass der Beschuldigte ihr auf Nachfrage hin, was vorgefallen sei, vorgeworfen habe, sie sei ja nicht dabei gewesen, da sie dann gearbeitet habe (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 19). Auch räumt der Beschuldigte selbst ein, C._____ habe – als sie noch zusammenwohnten – bei ihm im Garten gejätet und [in einem anderen Zimmer] gebügelt (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 26).