Schliesslich ist ein Motiv für eine Falschbelastung nicht erkennbar. Die Initiative zur Anzeige kam nicht von A._____; sie selbst hätte nicht einmal Anzeige erstattet (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 11). Zudem erfolgte die Anzeige spät und erst nach der Trennung ihrer Mutter vom Beschuldigten. Aufgrund des Alters von A._____ und des zuvor bestehenden Loyalitätskonflikts ist es nachvollziehbar, dass sie Mühe bekundete, über das Vorgefallene zu berichten, zumal Schilderungen eines sexuellen Übergriffs die Intimsphäre des Opfers betreffen und es entsprechende Überwindung erfordert, darüber zu berichten. Sie erklärte dies auch damit, Angst davor gehabt zu haben, dass ihre Mutter ihr nicht