Die teilweise unterschiedlichen Antworten auf die Fragen in Bezug auf sexuelle Übergriffe während weiteren Ferienaufenthalten oder den Beginn der analen Übergriffe, den teilweise vagen Angaben zur Anzahl und die Schilderungen bezüglich des Schmerzempfindens sind unter den - 10 - vorliegenden Umständen nicht geeignet, die im Kerngeschehen glaubhaften Aussagen von A._____, nämlich dass sie den Beschuldigten mit der Hand befriedigen musste, dass er sie am nackten Gesäss streichelte, sich dabei selber befriedigte, mit der Zunge und den Fingern vaginal eindrang und dass er sowohl Anal- als auch Oralverkehr an ihr vollzog, zu erschüttern.