wenn sie diesen Geruch heute rieche, lösche es ihr ab (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 7). Entgegen dem Vorbringen des Beschuldigten (Berufungsbegründung, S. 8) können die von A._____ während ihrer Kunst- und Maltherapie angefertigten Zeichnungen – wenn auch mit einer gewissen Zurückhaltung, da erst durch die Therapie erfolgte suggestive Einflüsse nicht gänzlich auszuschliessen sind – in die Beweiswürdigung miteinbezogen werden, geben sie doch jeweils bildlich und mit kurzer Beschreibung versehen die dem Beschuldigten vorgeworfenen Handlungen wieder und wurden sie während der Mal- und Kunsttherapie angefertigt, die gerade dazu dient, Erlebtes auf diese Art und Weise zu verarbeiten.