2.6.2. A._____ hat die sexuellen Übergriffe schlüssig, nachvollziehbar und widerspruchsfrei geschildert. In allen Einvernahmen gab sie die Übergriffe und deren Steigerungen in chronologischer Reihenfolge konstant wieder. Zuerst habe sie ihn manuell am Glied befriedigen müssen; als sie älter gewesen sei, sei es zu Oral- und Analverkehr gekommen, der Beschuldigte habe sie teilweise auch mit der Zunge stimuliert und sei mit dem Finger in ihre Vagina eingedrungen (UA act. 148 ff.; 170 ff., GA act. 154 ff.; Protokoll Berufungsverhandlung, S. 6). Ebenso war sie in der Lage, unterschiedliche, sexuelle Handlungen örtlich zu differenzieren.