Teilweise sei der Beschuldigte zum Samenerguss gekommen. Sie habe das daran festgestellt, dass er Taschentücher verwendet habe (UA act. 174). Im Whirlpool habe sie ihn auch am Glied anfassen und manuell befriedigen müssen (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 7). Dabei erwähnte sie, dass sie zunächst zu dritt, meistens alle nackt, im Whirlpool gebadet hätten, ihre Mutter jeweils zuerst den Pool verlassen hätte, um zu duschen. Sie hätte wegen ihrer Haare länger gebraucht (UA act. 176; GA act. 158; Protokoll Berufungsverhandlung, S. 7). Sie beschrieb die Position, indem sie angab, im Pool habe es verschiedene Sitze. Sie sei neben dem Beschuldigten gesessen;