__ nicht in Zweifel zu ziehen; im Gegenteil stützen die Gutachten ihre Aussagen. Zu keinem anderen Ergebnis führt die vom Beschuldigten bei Dr. med. F._____ in Auftrag gegebene Stellungnahme zum Untersuchungsprotokoll vom 26. März 2018 und zum Gutachten vom 26. März 2018, zumal es sich dabei nicht um ein gerichtliches Gutachten, sondern um mit Zurückhaltung zu würdigende Parteivorbringen des Beschuldigten handelt (vgl. BGE 141 IV 369 E. 6.2). Insoweit der Beschuldigte vorbringt, A.__