habe sie in der Nacht erbrechen müssen, später habe sie wegen der Schmerzen Mühe mit dem Stuhlgang gehabt; selten sei der Stuhl blutig gewesen (UA act. 182; Protokoll Berufungsverhandlung, S. 11). Sie erwähnte schliesslich auch Emotionen, nämlich, dass sie Schmerzen während des jeweiligen Eindringens empfunden habe; es sei jeweils eine schlimme Situation gewesen, da der Beschuldigte nach dem jeweiligen Akt aufgestanden und zum Alltäglichen übergegangen sei (UA act. 149; UA act. 153). Auch konnte sie ihre Gefühlslage beschreiben.