Ihren Rücken habe sie dabei derart bücken müssen, dass ihre Haare nach hinten gefallen seien. Sie erwähnt sowohl Komplikationen, indem sie das Eindringen als schwierig bezeichnete, als auch Besonderheiten, indem sie schilderte, dass der Beschuldigte manchmal Bodylotion oder etwas Ähnliches verwendet habe (UA act. 180 f.; GA act. 159). Damit es besser funktioniert, habe der Beschuldigte Crème benutzt und sie angewiesen, sie solle lockerlassen (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 14). Als weitere Besonderheiten erwähnte sie, dass der Beschuldigte jeweils stark geatmet und geschwitzt habe (UA act. 183; Protokoll Berufungsverhandlung, S. 10).