3.5. Die Berufungsverhandlung fand am 8. November 2023 statt. -3- Das Obergericht zieht in Erwägung: 1. Die Vorinstanz hat den Beschuldigten im Sinne der Anklage schuldig gesprochen und ihn wegen mehrfacher sexueller Handlung mit einem Kind, mehrfacher Schändung und mehrfacher sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren verurteilt. Der Beschuldigte verlangt indessen einen vollumfänglichen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft wendet sich mit ihrer Anschlussberufung einzig gegen das Strafmass und beantragt eine Erhöhung der vorinstanzlich ausgesprochenen Freiheitsstrafe von 9 Jahren auf 13 Jahre.