Mit Eingabe vom 23. Februar 2023 teilte der Beschuldigte mit, dass er fortan von Rechtsanwältin Senn freigewählt verteidigt werde. 3.4. Die Staatsanwaltschaft reichte am 19. April 2023 vorgängig zur Berufungsverhandlung eine schriftliche Begründung der Anschlussberufung und der Beschuldigte am 15. Mai 2023 vorgängig zur Berufungsverhandlung eine schriftliche Begründung der Berufung ein. Der Beschuldigte reichte am 5. Juni 2023 eine vorgängige Anschlussberufungsantwort ein. Die Privatklägerin reichte am 5. Juni 2023 und die Staatsanwaltschaft am 7. Juni 2023 je eine vorgängige Berufungsantwort ein. Der Beschuldigte reichte am 28. Juli 2023 eine Stellungnahme ein.